Ehrenordnung


Dem Ehrenrat obliegt die Auswahl, der Vorschlag und der Vollzug von Ehrungen und Auszeichnungen bzw. die Kontrolle über die Ausführungen und den Vollzug dieser Ehrenordnung und der Ehrungen. Letztere sollen Mitgliedern und Ehrenamtlichen für besondere Jubiläen, sportliche Leistungen, besondere Leistungen im Ehrenamt und aus familiären Anlässen zu teil werden.


1. Jubiläen

Die Mitglieder des Vereins sollen für langjährige Mitgliedschaft geehrt werden. Beginnend nach


20 jähriger Mitgliedschaft und alle 5 weitere Jahre

sollen die Mitglieder mit einer Glückwunschurkunde und, falls es die Haushaltsituation zulässt, einem kleinen Sachwert geehrt werden. Für die Mitgliedschaft gilt das in der Datenverarbeitung des Vereins gespeicherte Datum der Mitgliedschaft bzw. der juristischen Vorgänger des Vereines. Sollte ein Mitglied mit diesen Daten nicht einverstanden sein, obliegt es ihm, eine andere, lückenlose Mitgliedschaft im Verein und seinen juristischen Vorgängern nachzuweisen.


Die Auszeichnungen sollen vorrangig im Rahmen von Weihnachtsfeiern, Mitgliederversammlungen oder anderen Feierlichkeiten des Vereins erfolgen. Die Auszeichnungen sollen nicht vordergründig in Verbindung mit öffentlichen Auszeichnungen des Landes- und/oder Fachverbandes verbunden werden.


2. Ehrungen für besondere sportliche Leistungen

Besondere sportliche Leistungen sollen mit einer Kostenbeteiligung an den zugehörigen Feierlichkeiten, die zeitnah erfolgen sollen, gewürdigt werden. Zusätzlich sollen kleine Präsente überreicht werden, die einen besonderen Erinnerungswert an den sportlichen Erfolg erzeugen.


3. Ehrungen für langjährige Tätigkeit im Ehrenamt

Mitglieder, die längere Zeit ehrenamtlich aktiv sind, insbesondere aber nicht ausschließlich als Übungsleiter, Mannschaftsleiter oder Organisationsverantwortlicher und diese Tätigkeit ausschließlich unentgeltlich oder im Rahmen der Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale ausüben, sollen nach fünf Jahren und danach aller fünf Jahre mit einer Urkunde und einer Aufmerksamkeit geehrt werden.


Mitglieder, die aus einem solchen Ehrenamt ausscheiden und mindestens drei Jahre im Ehrenamt aktiv waren, sollen ebenso anerkennend verabschiedet werden.


Diese Auszeichnungen sollen grundsätzlich im Rahmen von gut besuchten Fußballspielen oder im Rahmen von Mitgliederversammlungen erfolgen, um auch öffentlich über die Person und deren Verdienste zu informieren. Die Auszeichnungen können vereinsseitig mit einem angemessenen Präsent ergänzt werden.


4. Ehrungen für besondere Leistungen im Ehrenamt

Dem Dankeschön an die im Ehrenamt tätigen und die Würdigung besonderer Leistungen die in der Dauerhaftigkeit des Engagements, einer Einmaligkeit für ein Projekt oder in ehrenamtlicher Tätigkeit als Trainer oder Kampfrichter liegen können, gilt das Hauptaugenmerk des Ehrenrates.


Dazu sollen mindestens einmal jährlich Dankeschönveranstaltungen für die Ehrenamtlichen, möglichst mit Partner organisiert werden.


Für die Trainer soll in der Vorweihnachtszeit eine separate Dankeschönveranstaltung, auf deren Wunsch auch mit Partnern, organisiert werden, bei der auch mindestens jeweils ein Mitglied des Ehrenrates und des Präsidiums teilnehmen.


Besondere Leistungen sollen mit öffentlichen Auszeichnungen (Landessportbund, Kreissportbund, Fachverbände) oder vereinsinternen Auszeichnungen (Ehrenpreis für besondere Leistungen im Ehrenamt in Bronze, Silber oder Gold) gewürdigt werden.



5. Vergabe der goldenen Ehrennadel des Vereins

Mit dieser Auszeichnung werden absolut überdurchschnittliches Engagement und überdurchschnittliche, außergewöhnliche Leistungen für den Verein gewürdigt.


Die Ehrennadel als höchste Vereinauszeichnung darf höchstens einmal pro Kalenderjahr vergeben werden.


6. Ehrungen für besondere familiäre Anlässe

Zu besonderen familiären Anlässen oder Terminen sollen durch den Verein unmittelbar zum Termin oder nach bekannt werden des Anlasses Grüße in Form von Grußkarten, Briefen oder Urkunden übermittelt werden.


Dies können insbesondere sein:

Schulanfang

Jugendweihe

Hochzeit

Geburt eines Kindes

Silberhochzeit

Goldene Hochzeit

Todesfall

Runde Geburtstage ab dem 50., Halbrunde Geburtstage ab dem 65.



Die Ehrenordnung tritt mit Wirkung vom 23.09.2022 in Kraft