Pflichtstundenordnung

Anzahl der zu erbringenden Pflichtarbeitsstunden pro Saison (01.07. - 30.06.):
gültig ab 01.01.2023

männliche Mitglieder weibliche Mitglieder
Aktive Mitglieder 8 8
Passive Mitglieder 0 0
Fördernde Mitglieder 0 0
Ehrenmitglieder 0 0
Juristische Personen i.S. d. BGB 0 0

Pflichtstunden können auch von einem Ehepartner/Lebenspartner oder anderem Stellvertreter (Freunde etc.) für ein Mitglied erbracht bzw. miterbracht werden. Für nicht geleistete Pflichtarbeitsstunden sind 10,00 € Entschädigung zu leisten.


Pflichtarbeitsstunden werden wie folgt angerechnet:

Teilnahme an Arbeitseinsätzen oder anderen Arbeitsdiensten 1 Stunde = 1 Pflichtstunde
Arbeitsdienst bei Vereinsveranstatungen 1 Stunde = 1 Pflichtstunde
Ordnereinsatz bei Heimspielen 1 Stunde = 1 Pflichtstunde
Ordnereinsatz bei Vereinsveranstaltungen 1 Stunde = 1 Pflichtstunde
Kassierereinsatz bei Heimspielen oder anderen Veranstaltungen 1 Stunde = 1 Pflichtstunde
Versorgungsdienst bei Veranstaltungen (keine Fußballspiele, Fußballturniere, Hallenturniere) 1 Stunde = 1 Pflichtstunde
Ableistung eines Versorgungsdienstes bei Heimspielen, Hallenturnieren, anderen Fußballturnieren
(Essen/Getränke), unabhängig von der jeweiligen Einsatzdauer, die in der Regel bis zu 6 Stunden betragen kann
4 Pflichtstunden