Stadionordnung der bluechip-Arena


§ 1 Geltungsbereich und Benutzung
1. Der Geltungsbereich der Stadionordnung der bluechip-Arena umfasst nebenstehenden oder im Anhang befindlichen Lageplan. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Stadionordnung.
2. Die Stadionordnung gilt sowohl an den jeweiligen Veranstaltungstagen für alleVeranstaltungen, die im zu (1) genannten Bereich der bluechip-Arena stattfinden sowiean allen sonstigen Tagen.


§ 2 Zugelassener Personenkreis
In der bluechip-Arena und den Nebenanlagen dürfen sich nur Personen aufhalten, dieeine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führenoder die ihre Aufenthaltsberechtigung auf eine andere Art nachweisen können.


§ 3 Eingangskontrollen
1. Jeder Besucher ist anlässlich von Veranstaltungen beim Betreten der bluechip-Arena verpflichtetet, dem Kontroll- und Ordnungsdienst der bluechip-Arena oder der Polizei seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen, und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
2. Besucher, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können oder gegen die ein für Sportveranstaltungen oder sonstige Veranstaltungen örtlich, regional oder bundesweit wirksames Stadionverbot/Hausverbot ausgesprochen worden ist, sind vom Betreten der bluechip-Arena ausgeschlossen. Sie werden vom Kontroll- und Ordnungsdienst der bluechip-Arena oder der Polizei zurückgewiesen oder aus der bluechip-Arena verwiesen, wenn sie dort angetroffen werden.
3. Besucher, die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen stehen oder Waffen oder ähnliche gefährliche Gegenstände i. S. d. § 5 dieser Ordnung mit sich führen und mit deren Sicherstellung durch den Kontroll- und Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, sind ebenso ausgeschlossen.4. Gegenüber Besuchern, die aufgrund ihres Verhaltens oder sonstiger Hinweise oder Feststellungen verdächtigt sind, dass gegen sie für Sportveranstaltungen oder sonstigen Veranstaltungen ein örtlich oder bundesweit wirksames Stadionverbot ausgesprochen worden ist, oder dass sie unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen stehen oder Waffen oder gefährliche Gegenstände i. S. d. § 5 dieser Ordnung mit sich führen, ist der Kontroll- und Ordnungsdienst der bluechip-Arena mit deren Zustimmung berechtigt, bei ihnen zur Klärung des Sachverhaltes Nachschau in Bekleidungsstücken und Behältnissen zu halten, die Feststellung zu Alkohol- oder Drogenbeeinflussung auch mit Einsatz technischer Mittel zu treffen oder im Falle eines möglicherweise bestehenden Stadionverbots die Identität durch Einsichtnahme in ihre Ausweispapiere zu überprüfen. Wer die Zustimmung nach Satz 4 nicht erteilt, wird vom Kontroll- und Ordnungsdienst der bluechip-Arena oder der Polizei vom Betreten der bluechip-Arena ausgeschlossen und zurückgewiesen oder aus der bluechip-Arena verwiesen, wenn er dort angetroffen wird.


§ 4 Verhalten in der bluechip-Arena
1. Innerhalb der bluechip-Arena hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt wird.
2. Jedermann hat den Anordnungen der Dienstkräfte der Ordnungsbehörden, der Polizei, der Feuerwehr sowie des Kontroll- und Ordnungsdienstes und des Stadionsprechers der bluechip-Arena Folge zu leisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnungen nicht befolgt, wird vom Kontroll- und Ordnungsdienst der bluechip-Arena oder der Polizei aus der bluechip-Arena verwiesen.
3. Die Besucher dürfen nur den ihnen zugewiesenen Platz einnehmen und auf dem Weg dorthin ausschließlich die dafür vorgesehenen Zugänge benutzen. Aus Gründen der Sicherheit und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung des Kontroll- und Ordnungsdienstes der bluechip-Arena oder der Polizei gegebenenfalls auch in anderen Blöcken gelegene Plätze einzunehmen.
4. Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind uneingeschränkt freizuhalten.
5. Inhaber von Stehplatzkarten im Sektor Rot (Heimbereich), die durch Kleidung und Auftreten dem Gastverein zuzuordnen sind oder sich nicht mindestens neutral gegenüber den Heimfans und/oder der Heimmannschaft verhalten, werden in den Gästeblock verwiesen oder müssen bei Weigerung das Stadion verlassen.


§ 5 Verbote
1. Besucher, die sich im Geltungsbereich der Stadionordnung für die bluechip-Arenabefinden, ist das Mitführen folgender Sachen untersagt:
a) Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können;
b) Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
c) Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind;
d) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer;
e) Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände;
f) Fahnen- oder Transparentstangen, die nicht aus Holz oder die länger als 2 m oder deren Durchmesser größer ist als 3 cm;
g) großflächige Spruchbänder, Doppelhalter, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen;
h) mechanische und elektrisch betriebene Lärminstrumente, ausgenommen Trommeln, Trompeten und Fanfaren;
i) alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 5 % Vol. und Drogen;
j) Tiere;
k) rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial.
2. Laser-Pointer
3. Untersagt ist solchen Besuchern weiterhin:
a) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, die Spielfläche selbst, Absperrungen, Bühnen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art oder Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
b) Bereiche, die als für Besucher nicht zugelassen gekennzeichnet sind (z. B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume), zu betreten;
c) mit Gegenständen zu werfen;
d) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper, Raketen, Leuchtkugeln, bengalische Feuer, Rauchpulver oder andere pyrotechnische Gegenstände anzubrennen;
e) ohne die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse und die privatrechtliche Gestattung des Betreibers Waren und Eintrittskarten feilzubieten und zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen oder Sammlungen durchzuführen;
f) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
g) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder die Stadionanlage in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Sachen, zu verunreinigen;
h) rassistische, fremdenfeindliche oder radikale Parolen, namentlich rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten bzw. durch Gesten eine rechtsradikale Haltung kund zugeben;
3. Es ist untersagt, Sachen, die im Geltungsbereich der Stadionordnung für die bluechip-Arena nicht mitgeführt werden dürfen, dort anzubieten, zu verkaufen oder in sonstiger Weise anderen zu überlassen.
4. Es ist ferner untersagt, Verkehrsflächen, insbesondere Geh- und Fahrwege einzuengen und Verkaufsstände auf Grundflächen aufzustellen.
5. Im Einvernehmen mit der Veranstaltungsleitung und der Polizei kann einzelnen Besuchern der bluechip-Arena gestattet werden, größere als in § 5 Ziff. (1) f) genannte Fahnen mit sich zu führen. Zu diesem Zweck wird solchen Personen ein mit Lichtbild versehener Fahnenpass vom ZFC Meuselwitz ausgestellt. Der ZFC Meuselwitz behält sich vor, im Einvernehmen mit der Polizei abweichende Einzelfallregelungen bezogen auf Ziffer (1) g) zu treffen.


§ 6 Zuwiderhandlungen
1. Gegen Personen, die Handlungen i. S. d. § 5 begehen, wird ein sofort zu vollziehendes Hausverbot/Stadionverbot für die bluechip-Arena ausgesprochen und bei Fußballveranstaltungen die Verhängung eines Stadionverbotes im gesamten Bereich des DFB eingeleitet.
2. Personen, die Handlungen i. S. d. § 5 begehen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu Schadensersatz herangezogen, soweit durch ihre Handlungen ein Schaden entstanden ist. Dies betrifft auch Regressforderungen im Zuge von Strafen, die gegenüber dem Verein verhangen werden, weil Personen gegen die Stadionordnung verstoßen haben.
3. Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten werden grundsätzlich in jedem Fall zur Anzeige gebracht.
4. Besteht der Verdacht, dass Besucher eine strafbare Handlung begangen haben, wird Anzeige erstattet. Im Falle einer Ordnungswidrigkeit kann Anzeige erstattet werden.
5. Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden durch den Kontroll- und Ordnungsdienst der bluechip-Arena abgenommen und, soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht als Beweismittel benötigt werden, entsorgt.


§ 7 Schlussbestimmung
1. Die Stadionordnung für die bluechip-Arena tritt mit dem Tag der Veröffentlichung in/an der bluechip-Arena und im Internet auf der Seite www.zfc.de in Kraft.
2. Die Bindungswirkung der Stadionordnung für die bluechip-Arena entsteht mit dem Zutritt zu dem Gelände der bluechip-Arena. Besucher erkennen mit dem Erwerb einer Eintrittskarte die Regularien der Stadionordnung für die bluechip-Arena als verbindlich an.


§ 8 Temporäre Ergänzung für die Dauer der Beschränkung wegen der SARS-CoV-2 Pandemie (gültig bis auf Weiteres für Test- und Pflichtspiele)

· Alle Besucher müssen einen Mund-Nasen-Schutz mitbringen.
· Der Mund-Nasen-Schutz ist im Eingangsbereich zu tragen und dann im Stadion an allen Stellen, an denen sich ggf. Warteschlangen bilden (Kioske, ggf. Toiletten).
· Alle Besucher müssen ein Anwesenheitsformular zur Kontaktnachverfolgung ausfüllen. Hier ist es auch möglich, dies als Download auf der Seite www.zfc.de auszufüllen, auszudrucken und am Einlass abzugeben.
· Allen Besuchern werden am Einlass und bei Nutzung der Angebote auch unmittelbar an den Kiosken die Hände desinfiziert.
· Für die Sitztribünen gelten Sitzordnungen mit verminderter Anzahl nutzbarer Plätze. Nicht nutzbare Plätze sind über Sperrmarkierungen gut ersichtlich und dürfen auch bei freier Platzwahl nicht belegt werden.
· Für die Stehplatzbereiche gelten entsprechende Abstandsgebote.
· Es wird auch nach Einnahme der Plätze außer bei der Einnahme von Speisen oder Getränken empfohlen, den Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
· Besucher mit Fieber und offensichtlichen Erkältungssymptomen dürfen leider nicht ins Stadion.
· Hinter den Sitzplätzen der Blöcke A bis D dürfen grundsätzlich keine Besucher stehen.
· Banner und Zaunfahnen werden auf Dauer der Corona-Beschränkungen im Stadion nicht zugelassen.
· Besucher, die sich trotz zweimaliger Hinweise/Aufforderungen durch das Ordnungspersonal nicht an die vorgeschriebenen Abstandsregeln, Sitzplatzregeln oder Aufenthaltsregeln (Heimblock, Gästeblock - Aufgedruckte Zugangsberechtigung auf dem Ticket) halten, werden des Stadions verwiesen und erhalten ein bundesweites Stadionverbot. Verlässt der Besucher trotz mehrfacher Aufforderung das Stadion nicht bzw. verstößt gegen das Stadionverbot behält sich der Verein vor, eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Leistungsbetrug zu erstellen.