Pflichtstundenordnung Pflichtstunden entfallen für alle weiblichen Mitglieder, die nicht aktive Mitglieder sind, wenn der Ehepartner bereits Mitglied ist. Pflichtstunden können von einem Ehepartner für den anderen mit erbracht werden. Für nicht geleistete Pflichtarbeitsstunden sind € 5,- Entschädigung zu leisten. Pflichtarbeitsstunden werden wie folgt angerechnet:gültig ab 01.07.2006
Anzahl der zu erbringenden Pflichtarbeitsstunden pro Kalenderjahr:männliche Mitglieder weibliche Mitglieder Aktive Mitglieder 8 8 Passive Mitglieder 4 2 Fördernde Mitglieder 0 0 Ehrenmitglieder 4 2 Juristische Personen i.S. d. BGB 0 0 Teilnahme an Arbeitseinsätzen oder anderen Arbeitsdiensten 1 Stunde = 1 Pflichtstunde Arbeitsdienst bei Fußballfesten 1 Stunde = 1 Pflichtstunde Ordnereinsatz bei Heimspielen 1 Einsatz = 1 Pflichtstunde Ordnereinsatz bei Fußballfesten oder anderen Veranstaltungen 1 Einsatz = 1 Pflichtstunde Kassierereinsatz bei Heimspielen oder anderen Veranstaltungen 1 Einsatz = 1 Pflichtstunde Versorgungsdienst bei Veranstaltungen (keine Fußballspiele, Fußballturniere, Hallenturniere) 1 Stunde = 1 Pflichtstunde Ableistung eines Versorgungsdienstes bei Heimspielen, Hallenturnieren, anderen Fußballturnieren (Essen/Getränke), unabhängig von der jeweiligen Einsatzdauer, die in der Regel 2,5 Pflichtstunden bis zu 4 Stunden betragen kann