Besucherregelungen wurden angepasst


In Auswertung des ersten Heimspiels wurden nachfolgende zusätzliche Regelungen für den Spielbetrieb der Regionalliga mit Wirkung des 26.08.2020 in die Stadionordnung aufgenommen, welche durch die Besucher einzuhalten sind:

  • Hinter den Sitzplätzen der Blöcke A bis D dürfen grundsätzlich keine Besucher stehen.
  • Banner und Zaunfahnen werden auf Dauer der Corona-Beschränkungen im Stadion nicht zugelassen.
  • Besucher, die sich trotz zweimaliger Hinweise durch das Ordnungspersonal nicht an die vorgeschriebenen Abstandsregeln halten und sich beim Aufenthalt in den Zuschauerbereichen Stehplätze (Heim, Gast, Tribüne) nicht auf den markierten Flächen aufhalten, werden des Stadions verwiesen und erhalten eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch sowie ein bundesweites Stadionverbot.

Die nachstehenden bisherigen Festlegungen im Hygienekonzept gelten weiter unverändert und sind ebenso Bestandteil der Stadionordnung, um dem Ordnungspersonal Handlungsbefugnisse einzuräumen:

  • Alle Besucher müssen einen Mund-Nasen-Schutz mitbringen.
  • Der Mund-Nasen-Schutz ist im Eingangsbereich zu tragen und dann im Stadion an allen Stellen, an denen sich ggf. Warteschlangen bilden (Kioske, ggf. Toiletten).
  • Alle Besucher müssen ein Anwesenheitsformular zur Kontaktnachverfolgung ausfüllen. Hier ist es auch möglich, dies als Download auf der Seite www.zfc.de auszufüllen, auszudrucken und am Einlass abzugeben. Für Besucher mit Onlinetickets entfällt dies, da die Daten bei der Bestellung bereits eingegeben wurden.
  • Allen Besuchern werden am Einlass und bei Nutzung der Angebote auch unmittelbar an den Kiosken die Hände desinfiziert.
  • Für die Sitztribünen gelten Sitzordnungen mit verminderter Anzahl nutzbarer Plätze.
  • Für die Stehplatzbereiche gelten entsprechende Abstandsgebote.
  • Es wird auch nach Einnahme der Plätze außer bei der Einnahme von Speisen oder Getränken empfohlen, den Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Besucher mit Fieber und offensichtlichen Erkältungssymptomen dürfen leider nicht ins Stadion.

 


Diese vorstehenden Punkte sind befristet auch Bestandteil der Stadionordnung, um dem Ordnungspersonal Handlungsbefugnisse zu geben.